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Anmeldung - Infos + Formular

Anmeldung zum OÖ Jungschartag

Kinder können nur mit einer Begleitperson am Jungschartag teilnehmen.

Entweder als Gruppe mit ihrem/r Gruppenleiter:in oder einzeln in Begleitung eines (Groß-)Elternteils oder eines anderen Erwachsenen.

Die Kinder können nach dem Besuch der Anmeldestation weitgehend alleine am Programm teilnehmen. Es ist für uns aufgrund der großen Anzahl an Kindern jedoch trotzdem hilfreich, wenn jedes Kind eine schon bekannte Ansprechperson hat. Wir bitten die Gruppenleitenden und Mitarbeitenden der Gemeinden außerdem, in den Pausen auf “ihre” Kinder zu schauen.

Gruppenanmeldung

Für Jungscharleiter:innen / Begleiter:innen einer Kindergruppe: 

Ladet euch dieses Einzelanmeldeformular herunter, druckt es aus, tragt euren eigenen Anmeldeschluss ein (vor dem 13.6.!) und lasst es euch von den Eltern ausfüllen. Dieses Formular müsst ihr aber nicht an die EJOÖ weiterschicken.

Wer Flyer verteilen mag, hier gibt es 2 Flyer auf einer A4-Seite.

Wenn ihr eure Anmeldungen gesammelt habt, meldet eure Kindergruppe über das Online-Gruppen-Anmeldeformular unten bis zum 13.6. an.

Online Gruppenanmeldung Jungschartag

Daten Gruppe und Gruppenleiter:in
Daten Kinder
Bitte Name und Alter der Kinder angeben
Verpflegung
Anreise
Für unsere Planung ist es hilfreich zu wissen, wie ihr anreist.
Rechtliches und Abschicken
FOTO-/FILMAUFNAHMEN: Wir sind damit einverstanden, dass Bild/Film- und Tonaufnahmen von uns, welche im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EJOÖ, zeitlich, örtlich, räumlich und zur Berichterstattung auch auf Onlinemedien uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Der/Die Gruppenleiter:in übernimmt die Verantwortung für die Teilnehmenden seiner/ihrer Gruppe. Er/Sie ist dafür verantwortlich, ggf. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Die EJOÖ haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden.
Name und Mailadresse der verantwortlichen Person werden für die Abrechnung der Bundesjugendförderung ans Bundeskanzleramt weitergegeben.